amtliche Überfahrt
Erstellt von duftbaeumchen am Sonntag 4. März 2007
Amtsblatt der Stadt Leipzig, 03. März 2007
In einem Artikel, die derzeit stattfindende Krötenwanderung betreffend, ist abschließend folgendes zu lesen:
„Hier schützt nur das konsequente Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h die gefährdeten Tiere.“
Ach was. Bei einer Drüberfahrt mit dreißig Kilometer je Stunde haben die noch eine Überlebenschance? Und dabei dachte ich, daß auch die Lurche einen schnellen Tod bevorzugen.
Ob mit zwanzig, dreißig oder fünzig Sachen ist
doch dann wohl nicht mehr ausschlaggebend.
Sonntag 4. März 2007 um 15:29
Nach meiner Erfahrung kommt ein Auto schneller zum Stehen, wenn man langsamer fährt. Sieht man also bei Tempo 180 eine Kröte, kriegt man die Kiste vor derselben möglicherweise nicht zum Stehen. Soissesgemeint. Oderetwanich?
Sonntag 4. März 2007 um 15:45
Da ich bei hundertachtzig eine Kröte auf 190 m (besonders griffige Fahrbahn vorausgesetzt) erkennen kann, sollte das kein Problem sein.