
“Nach dem Vereinsfest
will er im Haus der
Freundin übernachten!
Mein Kummer ist bestimmt nicht alltäglich. Kommt doch unser 21jähriger Sohn und erzählt mir, er würde nach seinem Vereinsfest nachts nicht nach Hause kommen. Der einstündige Fußmarsch sei ihm zu weit. Er könne bei seiner Freundin unterkommen.
Ich erklärte ihm energisch, ich könne das nicht dulden. Das gehöre sich nicht.
Darauf er: Es sei doch noch die Freundin seiner Freundin da. Außerdem die beiden alten Damen, bei denen die Freundin wohnt.
Wir haben jetzt einen tagelangen Streit hinter uns. Er bleibt bei seiner Meinung, daß nicht das geringste dabei sei, daß er 21 Jahre alt ist und daß er selber bestimmen müsse, was er tut und was er läßt. Anständig betragen würde er sich schon. Meine Meinung: Gelegenheit macht Liebe. Außerdem ist so was verboten (Kuppelei).
Ich fragte einen seiner Kameraden um seine Meinung. Er sagte, er fände nichts dabei, und ein 21jähriger müsse selbst wissen und bestimmen, was er zu tun hat. Und dieser Mann will Lehrer werden! Was sagen sie dazu? Und vor allem Ihre Leser?
(883/4)
IRENE: »Vor allem Ihre Leser«… das ist ein richtig rundes Mißtrauensvotum. Sie ahnen wohl schon, daß ich Ihrem mündigen Sohn mehr recht gebe als Ihnen. Er muß wirklich wissen, was er zu tun und zu lassen hat, und wenn er es nicht weiß, muß er es mit guten und schlechten Erfahrungen lernen.
Ihre Argumente sind nicht ganz stichhaltig. Kuppelei ist es keineswegs, wenn zwei Freundinnen in einem Zimmer übernachten und Ihr Sohn in einem anderen.
Daß Gelegenheit Liebe macht, leugne ich nicht. Aber wenn man die Gelegenheit sucht, findet man sie so oder so. Mit 21 Jahren ist die Erziehung des jungen Mannes abgeschlossen, man muß ihn soweit erzogen haben, daß er keine leichtsinnigen Geschichten anfängt. Sie schrieben zum Schluß noch, Ihr Sohn sei ein anständiger Kerl. Na, also!
Aber die Meinung unserer Leser würde mich sehr interessieren.” (1)
duftbaeumchen
: Als treuer Leser Ihrer Zeitschrift möchte ich heute auch einmal meine Meinung kundtun.
Es scheint mir sehr bedenklich, daß ein 21jähriger überhaupt erzählt, wo er die Nacht verbringt. Sie sollten froh sein zu wissen, daß er nicht irgendwo auf einer Parkbank oder in einem Krankenhaus nächtigt.
Abgesehen davon finde ich es skandalös, daß er noch kein eigenes Kraftfahrzeug besitzt. Oder hat er den Führerschein bereits wieder abgeben müssen?
Dann geböte es doch aber die mütterliche Fürsorge, den Sohn vom Vereinsfest abzuholen. Im Zeitalter der Kurzwellenfernsprechtechnik genügt ein kurzer Anruf bei den Eltern und man gelangt auch nach Hause, wenn der letzte Bus längst weg ist. Frau (883/4), Sie sind doch sowieso vor Sorge nicht in der Lage zu schlafen.
Warum geben Sie dem Bengel nicht genügend Kleingeld für ein Taxi mit? Zwei Frauen auszuhalten ist schon kostenintensiv genug. Sechs Kilometer kosten doch nicht die Welt; können sich allerdings ganz schön strecken, wenn man sternhagelvoll ist. Von der Verletzungsgefahr im Dunkeln mal abgesehen.
Sie sind also selbst schuld, wenn sich der Knabe nach einer alternativen Übernachtungsmöglichkeit umsieht. Und bei der Freundin macht es doch sowieso mehr Freude als bei Muttern. Zumal die zusätzlichen drei Damen den Spaßfaktor vervielfachen. Zwei junge für die optischen Reize, zwei alte als erfahrene Lehrerinnen. Wer sagt denn, daß die Freundinnen in einem und der Sohn in einem anderen Zimmer schlafen? Die Vorhaltung eines Gästezimmers und zusätzlicher Bettwäsche kann sich nicht jeder leisten. Also warum die Nacht nicht gemeinsam verbringen?
Und da er (wie Sie selbst sagen) ein anständiger Kerl ist,…
…kommt er auch später für den
Unterhalt seiner Nachkommen auf.
(1) HörZu, März 1967