Duftbäumchens Logbuch

mit System Anti-Verblassen

verwählt

Erstellt von duftbaeumchen am Sonntag 12. Juli 2009

Wie geht das denn?

In der Leipziger Volkszeitung vom Wochenende (11./ 12.07.09) wird berichtet, dass die Anfang Juni durchgeführte Wahl zum Stadtrat in fünf Wahlbezirken für ungültig erklärt wird (s. Bild rechts). Also, dass jemand versucht, mit einer “irgendwo beschafften” Stimmzettelkopie das Wahlergebnis zu verfälschen, kann ich ja noch nachvollziehen. Man sollte sich eben nicht erwischen lassen.
Wenn ich jedoch rekapituliere, dass bei meinem Urnengang meine Anwesenheit kontrolliert und auf der Wahlberechtigtenliste kenntlich gemacht wurde und ich außerdem davon ausgehe, dass dies eine übliche und vorgeschrieben Vorgehensweise ist, frage ich mich:

1. Wie gelangen Nichtwahlberechtigte zu einem Stimmzettel und anschließend bis zum Schlitzkasten?
2. Wie wird im Nachhinein festgestellt, dass ein Nichtwahlberechtigter an der Wahl teilgenommen hat?
3. Wie gelangen Wahlberechtigte in einem Wahlkreis, in dem sie nicht registriert sind, zu einem Stimmzettel und anschließend bis zum Schlitzkasten?
4. Werden die für die Berechtigungskontrolle zuständigen Wahlhelfer zur Verantwortung gezogen? Wenn ja: Wie?
5. Wer bezahlt den Mehraufwand für eine Wahlwiederholung?

Ein Kommentar zu “verwählt”

  1. Torsten sagt:

    Eine späte Antwort, doch eine Antwort:

    1. Wie gelangen Nichtwahlberechtigte zu einem Stimmzettel und anschließend bis zum Schlitzkasten?

    Indem sie eine Wahlbenachrichtigung haben und der Sperrvermerk im Wählerverzeichnis vom Wahlvorstand übersehen wird.

    2. Wie wird im Nachhinein festgestellt, dass ein Nichtwahlberechtigter an der Wahl teilgenommen hat?

    Weil trotz Sperrvermerk eine Markierung “hat abgestimmt” im Wählerverzeichnis ist.

    2. Wie gelangen Wahlberechtigte in einem Wahlkreis, in dem sie nicht registriert sind, zu einem Stimmzettel und anschließend bis zum Schlitzkasten?

    Weil auch Wahlhelfer nur Menschen sind und die kleine Wahlkreis-Zahl auf Wahlschein/Wahlbenachrichtigung oft nicht beachtet wird.

    3. Werden die für die Berechtigungskontrolle zuständigen Wahlhelfer zur Verantwortung gezogen? Wenn ja: Wie?

    Nein. Menschen machen Fehler, vor allem wenn es ehrenamtliche Laien sind, die von der komplexen Rechtslage nur wenig Ahnung haben. Viel ärgerlicher ist, dass der Wahlbetrüger, der vorsätzlich zwei Stimmzettel in die Urne warf, nicht belangt werden kann, weil sich niemand seinen Namen notiert hat.

    4. Wer bezahlt den Mehraufwand für eine Wahlwiederholung?

    Die Stadt Leipzig, also am Ende der Steuerzahler. Da die Wiederholung zusammen mit der Bundestagswahl stattfindet, halten sich die Kosten aber in Grenzen.

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