Was wir Steuerzahler an Geld sparen können …
Neuerdings genügen ja zirka dreißig Bundestagsabgeordnete, um Gesetze zu verabschieden – obwohl eigentlich mindestens 311 anwesend sein müssten. (“Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.“) (1)
Da ist doch am Wochenende ein Video im Netz der Netze “aufgetaucht”, welches die harte Arbeit unserer Volksverdreher auf recht plastische Weise veranschaulicht.
Ein Einzelfall. Mag sein. Doch wissen wir, was sich wirklich hinter den Kulissen abspielt? Nicht wirklich.
Na gut, zwei Tage vor dem Jahresurlaub und zeitgleich mit dem Halbfinalspiel der deutschen Nationalmannschaft bei der Europameisterschaft – wer setzt denn da auch eine Bundestagssitzung an.
Und auch noch, um unter anderem eine Änderung des Meldegesetzes zu beschließen.
Sowas macht man doch nicht! Einerseits ist die Änderung von der Formulierung her nur minimal, andererseits interessiert das doch sowieso niemanden.
Oder vielleicht doch?
Wäre ohne diesen Mitschnitt der Aufschrei der Entrüstung auch so groß gewesen?
Falls es jemanden ineressieren sollte …
Adresshandel: Widerstand gegen Meldegesetz formiert sich
http://www.mdr.de/mediathek/suche/mediatheksuche102.html?q=meldegesetz
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Widerstand-gegen-neues-Meldegesetz-wird-heftiger-1634695.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-fuer-Aenderung-des-Meldegesetzes-1634922.html
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(1) http://www.bundestag.de/service/glossar/B/beschl_faehig.html




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